Begleitendes Fahren ab 17 in Hessen
Im Rahmendes Modellversuchs "Begleitendes Fahren ab 17" sind Antragstellung und Beginn der Ausbildung in einer Fahrschule ab dem 01.10.2006 möglich. Hierfür muss man ein Mindestalter von 16½ Jahren erreicht haben. In Hessen müssen die Antragsteller für „Begleitendes Fahren ab 17“ ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben.
Gültigkeit
Der Führerschein gilt bis zum 18. Lebensjahr als "nicht vollwertig" und ist damit auch nur in Deutschland gültig
Auflagen
Begleitpersonen werden auf der Prüfbescheinigung eingetragen. Fährt der Jugendliche allein oder mit einem anderen Beifahrer, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzu kommen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt. Auch jeder einzelnen, nach Antragstellung zusätzlich benannten Begleitperson, muss der gesetzliche Vertreter ausdrücklich zustimmen. Begleitpersonen können nachträglich eingetragen werden (Anträge hierzu liegen im Download-Bereich).
Als Begleitperson müssen Sie mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren den Führerschein und nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben.
Für die Fahrer gilt die 0,0-Promille-Grenze.
Prüfung
Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des 17. Lebensjahres abgelegt werden.
Führerschein
Sobald das 18. Lebensjahr erreicht ist, kann man bei der ortsansässigen Führerscheinstelle seinen "vollwertigen" Führerschein abholen.
Weitere Details finden Sie unter http://www.bf17.de