allgemeine informationen wir schulen die klassen A, A2, A1, AM, B, BE, B96, B196 und Mofa
- aktuell kaum einschränkungen bei hygienemaßnahmen
- mitbringen zu anmeldung:
personalausweis, anmeldegebühr(sofort fällig). bei minderjährigen muss ein erziehungsberechtigte mitkommen.
mit den persönlichen daten wird der ausbildungsvertrag ausgefüllt und mit unterschrift abgeschlossen und akzeptiert,
bei minderjährigen bedarf es der schriftlichen einverständniserklärung des erziehungsberechtigten.
- beantragung bei führerscheinstelle:
mit ausbildungsvertrag und ggfs. speziellen antrag der führerscheinstelle (notwendig für hofheim und bad schwalbach)
muss der fahrschüler den führerschein bei der zuständigen führerescheinstelle (s. unter 'fahrerlaubnisbehörden') seines
wohnortes beantragen. zusätzlich werden folgende unterlagen benötigt: « sehtest « biometrisches passbild
« bescheinigung an der teilnahme eines erste hilfe kurses personalausweis und bargeld zur beantragung mitnehmen.
- die bearbeitung des antrags kann bis zu 12 wochen (je nach führerscheinstelle) dauern.
die papiere werden dann zu uns gesendet und der fahrschüler kann nach eignung zur prüfung angemeldet werden.
der antrag ist für 1 jahr gültig. die zulassung zur prüfung (termin) entscheidet der fahrlehrer nach fortschritt der ausbildung.
- lehrmaterial:
steht gegen gebühr während des theoretischen unterrichts zur verfügung.
zusätzlich können lehrmaterial oder online-zugangscodes während der unterrichtszeiten in der fahrschule für zu hause gekauft werden.
- kosten:
die preisangaben für fahrstunden gelten je 45 Minuten (=eine fahrstunde) und sind per bank-überweisung oder bar im unterricht
oder beim fahrlehrer bis spät. nach der 3 std. zu begleichen. offene posten über 150,-€ werden mittels rechnung regelmäßig
eingefordert und müssen umgehend beglichen werden.
bis zur praktischen prüfung müssen alle kosten inkl. prüfer(TÜH)-gebühren beglichen sein.